Customize this title in frenchLes augmentations de prix de Netflix et Spotify ne sont-elles pas autorisées ?

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Das Kammergericht Berlin hat Vertragsklauseln, mit denen Streaming-Anbieter ihre Preise ohne Zustimmung der Abonnentinnen und Abonnenten jederzeit erhöhen können, für unwirksam erklärt. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) contre Netflix et Spotify devant le tribunal de district de Berlin. La Cour d’appel a maintenant confirmé les décisions précédentes dans deux arrêts d’appel.

Auswirkungen noch ungewiss

Was die Urteile für die Kundinnen und Kunden bedeuten, darüber sind sich die beteiligten Parteien noch uneinig. So spricht Jana Brockfeld, Referentin beim vzbv, von einer « richtungsweisenden Entscheidung » des Kammergerichts. « Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. »

Netflix und Spotify zeigen sich gelassen

Netflix sieht in den Urteilen hingegen keine große Gefahr: « Preiserhöhungen in Deutschland erfolgten nicht auf Grundlage dieser Klausel, sondern auf Basis einer Zustimmung unserer Mitglieder […] », a déclaré une porte-parole[–>BILD. Spotify le dit dans un e-mail[–>Heise aussi que la récente augmentation des prix de l’entreprise n’est pas remise en cause par la décision de justice. Enfin, les clients existants seront informés de l’augmentation de prix par email et auront trois mois pour accepter. Si cela ne se produit pas, l’abonnement prend fin. « Comme toujours, nous respectons les lois et réglementations appropriées sur chaque marché sur lequel nous opérons », a déclaré Spotify.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Unternehmen gegen diese Urteile vorgehen. Denn es geht um viel Geld: Alle Kunden, die beispielsweise bereits bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo abgeschlossen haben, zahlten inzwischen bis zu 426 Euro nur für Preis­erhöhungen, errechnete die Stiftung Warentest.

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